Zum Hess. Landtag im Juni 2012
Fahrt zum Hess. Landtag – Wiesbaden am 28. Juni 2012
LINK: Einladung Hess. Landtag nach Wiesbaden
Bilder und Texte aus Wikipedia
Der Hessische Landtag ist das Landesparlament und damit Legislative des deutschen Bundeslandes Hessen. Seine Aufgaben und seinen Aufbau regelt die Verfassung des Landes Hessen. Der Sitz des Landtags befindet sich seit seiner ersten Sitzung im Dezember 1946 im ehemaligen Stadtschloss der nassauischen Herzöge am Schloßplatz in der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Die 110 Mitglieder (MdLs) wurden bis 2003 für eine vierjährigen und seitdem fünfjährigen Wahlperiode gewählt. Durch das Wahlergebnis vom 18. Januar 2009 kam es zu Überhangmandaten, die in der 18. Wahlperiode zu einer Gesamtzahl
von 118 Abgeordneten führten. Gegenwärtiger Präsident des
Hessischen Landtags ist der CDU-Politiker Norbert Kartmann.
Vizepräsidenten sind zurzeit Frank Lortz (CDU), Lothar Quanz (SPD),
Heinrich Heidel (FDP) und Ursula Hammann (Bündnis 90/Die Grünen).
Präsidium (PR)
Das neunköpfige Präsidium unterstützt den Landtagspräsidenten und entscheidet über innere Angelegenheiten des Landtags. Dazu gehören unter anderem die Veranschlagung des Haushaltsplans und die Festlegung des Wirtschaftsplans
für den Geschäftsbereich des Landtags.
Ältestenrat (ÄR)
Der 19-köpfige Ältestenrat unterstützt den Landtagspräsidenten bei dessen
Geschäftsführungsaufgaben. So wird hier beispielsweise die Tagesordnung
einer Plenarsitzung über alle Fraktionen einvernehmlich festgelegt.
Zudem schlichtet er bei Streitigkeiten über die Anwendung der Geschäftsordnung.
Ausschüsse und weitere Gremien
Ausschüsse werden zur Behandlung von speziellen Fragen zu Beginn einer Legislaturperiode gebildet. Hier wird Sacharbeit geleistet, die Sitzungen sind
meist nicht öffentlich. Ihr Zuschnitt orientiert sich meist an den Aufgabengebieten der Ministerien. Die Themen werden so weit vorbereitet, dass sie dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt werden können. Die Arbeit besteht neben der Diskussion auch aus der Einholung von Expertenrat, der Abhaltung von öffentlichen Anhörungen, Ortsbesichtigungen oder dem zusätzlichen Einsetzen spezieller Arbeitskreise. Petitionen von Bürgern werden hier ebenfalls behandelt.
Bei allgemeinen, einem einzelnen Ausschuss nicht zuordenbaren Fragen wird
der Petitionsausschuss angerufen.
Die Enquête-Kommissionen werden für besonders komplexe Themen eingesetzt. Diese werden durch Fachleute beraten und es werden gemeinsam Lösungsvorschläge erarbeitet. Untersuchungsausschüsse sollen besondere Vorkommnisse aufklären und dienen damit als Kontrollorgan des Landtags gegenüber der Landesregierung.
Der Landtag ist zur Einberufung verpflichtet, wenn mindestens 20 %
der Abgeordneten dem entsprechenden Antrag zustimmen.
Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Gremien.